Hebammenleistungen
Die Betreuung der regelrechten Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbettes gehört zum Aufgabenbereich der Hebamme.
Sie berät, begleitet und hilft bei Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett, Kinderpflege und während der Stillzeit.
Die Kosten für die gesetzlich garantierten Leistungen werden von den Krankenkassen und Sozialämtern übernommen.
Darüber hinaus werden individuelle Leistungen z.B. Kurse für Babymassage und Babyschwimmen angeboten und müssen privat bezahlt werden.
Auch die Partnergebühren im Rahmen der Geburtsvorbereitungskurse werden von den Krankenkassen nicht übernommen.
Ihre Hebamme berät Sie persönlich und individuell am Telefon, bei einem Hausbesuch oder in der Praxis zu jedem Zeitpunk der Schwangerschaft.
Was können Sie von einer Hebamme erwarten?
Schwangerenvorsorge
Die in der Schwangerschaft empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen können auch von der Hebamme durchgeführt werden.
Sie orientiert sich dabei an den Mutterschaftsrichtlinien. Die Vorsorge dient der Kontrolle des Gesundheitszustandes
von Mutter und Kind und dem rechtzeitigen Erkennen von Risiken.
Die Vorsorgeuntersuchungen können bei der Hebamme oder im Wechsel mit dem Frauenarzt/-ärztin stattfinden,
die schwangere Frau kann sich entscheiden.
Bei auftretenden Schwangerschaftskomplikationen wird die Hebamme an den Frauenarzt /-ärztin oder die Klinik überweisen.
Schwangerenberatung
Von der Frühschwangerschaft bis zur Geburt können Sie Kontakt zu einer Hebamme aufnehmen und sie um Rat fragen. Sie berät zu Fragen wie z.B.
- Ernährung und Lebensweise
- Beruf und Mutterschutz
- finanzielle Hilfen
- Fragen zur Pränataldiagnostik
- Möglichkeiten der Geburtsvorbereitung
- Möglichkeiten der Geburtsgestaltung (Haus-, Praxis-, Klinik- und ambulante Geburt)
- Vorbereitung auf das Kind
- Stillvorbereitung
- Sport und Reisen
- Partnerschaft und Sexualität
Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden
Z.B. bei Beckenendlage oder vorzeitigen Wehen (in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Arzt/Ärztin).
Geburtsvorbereitung
Allein oder gemeinsam mit Ihrem Partner können Sie an einem Kurs zur Geburtsvorbereitung teilnehmen.
Die Partnergebühr wird von den Krankenkassen nicht übernommen und muss daher privat entrichtet werden.
Auf Rezept Ihres behandelnden Arztes/Ärztin besteht auch die Möglichkeit der Einzelunterweisung z.B. bei vorzeitigen Wehen.
Bitte melden Sie sich für Geburtsvorbereitungskurse frühzeitig an, am besten bis zur 20. Schwangerschaftswoche.
Betreuung unter der Geburt
Klinik-, Praxis- oder Hausgeburt
Wochenbettbetreuung
Hausbesuche der Hebamme in der Wochenbettzeit beinhalten neben medizinischer Betreuung auch die Begleitung
in einen neuen Lebensabschnitt für Kind, Mutter und Vater.
Allgemein können alle Fragen die sich für die Familie im Zusammenleben mit einem Neugeborenen ergeben, erörtert werden.
Außerdem können Kontakte zu Rückbildungskursen, Babymassagekursen, Still- und Krabbelgruppen und Beratungsstellen vermittelt werden.
Während der gesamten Stillzeit ist die Hebamme Ansprechpartnerin zu Themen wie
- Zufüttern,
- Kinderernährung,
- Fragen zum Abstillen usw.
Rückbildungsgymnastik
Die Rückbildungsgymnastik soll den natürlichen Prozess unterstützen und den stark gedehnten Muskeln und Bändern wieder
zur vollen Elastizität und Tragfähigkeit verhelfen. Besonders die Beckenboden-, die Bauch- und Rückenmuskeln bedürfen solcher
Unterstützung durch gezielte Übungen.
Der Beckenboden - die Abschlußplatte des Körpers - ist während der Schwangerschaft und Geburt enormen Dehnungen und Belastungen ausgesetzt gewesen.
Die Rückbildungsgymnastik umfaßt 10 Übungsstunden in der Gruppe und gehört zu den gesetzlich garantierten Leistungen die von
Krankenkassen und Sozialämtern übernommen werden.
Anmeldungen in Ihrer Entbindungsklinik oder bei Ihrer Hebamme.