Wochenbettbetreuung
Die Wochenbettbetreuung gehört zu den gesetzlich garantierten Leistungen für Wöchnerinnen und wird von den Krankenkassen und Sozialämtern übernommen.
Bis zum 10. Tag nach der Geburt kann Sie die Hebamme täglich besuchen. Egal, ob Sie Ihr Kind zu Hause oder in der Klinik bekommen haben.
Bei Schwierigkeiten (z.B. nach Kaiserschnitt, verzögerter Nabelabheilung, Wundheilungsproblemen am Damm, Stillproblemen, Klinikaufenthalt etc.)
können Sie auch nach dem 10. Wochenbettstag bis zur 8. Lebenswoche des Kindes Hebammenhilfe (Hausbesuche oder telefonische Beratung) in Anspruch
nehmen.
Auf ärztliche Anordnung sind Hebammenbesuche auch nach der 8. Woche möglich (z.B. wenn ein Kind nach der Geburt noch längere Zeit in der
Kinderklinik bleiben musste).
Die Wochenbettbetreuung umfasst die ...
... Betreuung des Neugeborenen
- Beobachtung des allgemeinen Zustandes des Neugeborenen (z.B. Hautfarbe, Schlaf- und Trinkverhalten, ...)
- Anleitung zur Nabelpflege
- Allgemeine Pflegeanleitung, Umgang mit dem Baby
- Ernährungsberatung
- Hilfe bei Verdauungsproblemen, Hautauschlag und anderen Beschwerden
- Blutentnahme für den Stoffwechseltest am 5. Lebenstag
... Betreuung der Mutter
- Beratung bei körperlichen und seelischen Verstimmungen
- Anleitung zum pfleglichen Umgang mit sich selbst
- Kontrolle der Gebärmutterrückbildung
- Hilfe und Unterstützung beim Stillen und Brustproblemen
- Anleitung zur Wochenbettgymnastik
Während der gesamten Stillzeit ist die Hebamme Ansprechpartnerin zu den Themen:
- Stillen
- Zufüttern
- Kinderernährung
- Abstillen
Wenn Sie eine Wochenbettbetreuung wünschen, melden Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer Hebamme an!